Rechtliche Grundlagen

Bei länderübergreifenden Netzausbauprojekten wie dem Projekt SuedLink kommt mit der Bundesfachplanung ein neues Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Einsatz. Dazu wurde im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein neues Verfahren zur Bedarfsermittlung gesetzlich verankert. Seit 2011 erstellen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam jährlich einen Netzentwicklungsplan (NEP), in den sie alle Maßnahmen aufnehmen, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.

Der NEP 2012 bildet die Grundlage für das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), das im Sommer 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und 2015 aufgrund des Erdkabel-Vorzugs novelliert wurde. Die Höchstspannungsleitungen, welche vom Gesetzgeber für energiewirtschaftlich erforderlich gehalten werden, sind in der Anlage zum BBPlG, dem Bundesbedarfsplan, aufgeführt.

Es handelt sich um 43 Vorhaben. 17 von ihnen sind als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet. Bei 16 dieser Vorhaben, darunter auch die in § 2 (2) als Pilotprojekt bezeichnete Trasse SuedLink, ist die Bundesnetzagentur für die Zulassung zuständig. Gesetzlich verankert ist die Bundesfachplanung, die aus einem Vorverfahren und einem Hauptverfahren besteht, im Abschnitt 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Sie ersetzt die nach bisherigem Recht erforderlichen Raumordnungsverfahren, die Genehmigungsverfahren auf Bundesländerebene. Aufgabe der Bundesfachplanung ist es, einen möglichst raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor mit einer Breite von maximal 1.000 m festzulegen, der die Grundlage für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren (Abschnitt 3, NABEG) ist.

Das bundesweit einheitliche Vorgehen sowie die im NABEG festgelegten Fristen sollen helfen, die Planung der benötigten Leitungen zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Die Bundesnetzagentur leitet und koordiniert die Bundesfachplanung als selbständige Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.